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   OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18 (https://dejure.org/2018,40366)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2018 - 2 LB 63/18 (https://dejure.org/2018,40366)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 (https://dejure.org/2018,40366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TGV § 3 Abs. 4
    Höchstbetrag; Trennungsübernachtungsgeld

  • rechtsportal.de

    TGV § 3 Abs. 4
    Anspruch eines Berufssoldaten auf Gewährung eines weiteren Trennungsübernachtungsgeldes; Prüfung der Notwendigkeit der nachgewiesenen Kosten für die Wohnung im Sinne des § 3 Abs. 4 TGV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Soldaten auf Trennungsübernachtungsgeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.2012 - 5 A 2.12

    Abordnung; Kommandierung; Gleichheitssatz; Höchstbetrag; absoluter -;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18
    Die Festlegung eines Höchstbetrags durch Verwaltungsvorschrift - wie sie auch hier von der Beklagten vorgenommen wurde - steht nur dann nicht im Widerspruch zu den Vorschriften der Trennungsgeldverordnung, wenn dieser Höchstbetrag die aktuell an einem bestimmten Ort herrschenden Mietpreisverhältnisse für eine in der Regel angemessene Unterkunftsart widerspiegelt und wenn im Fall einer Überschreitung des Höchstbetrags geprüft wird, ob die konkreten Umstände des Einzelfalls die Übernahme tatsächlich entstandener Mehrkosten gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 5 A 2.12 - juris, Rn. 10 ff.).

    Die erforderliche Einzelfallprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 5 A 2.12 - juris, Rn. 10 ff.) soll es dem Anspruchsberechtigten ermöglichen, einen höheren Anspruch darzulegen, weil der Höchstbetrag möglicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ausreichend ist.

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 42.07

    Trennungsübernachtungsgeld; Miete einer Wohnung im Eigentum des Ehepartners;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18
    Für das Trennungsgeld ist die Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 42.07 - juris, Rn. 10).

    Der Grundsatz, für den Trennungsgelderstattungsanspruch auf die Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 42.07 - juris, Rn. 10), und damit auf die für den jeweiligen Monat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen, findet darüber hinaus Unterstützung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Mietzuschuss bei der Auslandsbesoldung.

  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Mietspiegel; Mietobergrenze;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18
    In seinem Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - (juris, LS und Rn. 16) hat es dazu entschieden, dass die Erhöhung der Mietobergrenzen im Rahmen des Mietzuschusses nach § 57 BBesG 2002 bzw. § 54 BBesG nicht nur für Neuvermietungen, sondern auch für Bestandsmieten maßgeblich ist, so dass auch ein Beamter, der ursprünglich zu groß oder zu teuer gemietet hat, in spätere - höhere - Mietobergrenzen "hineinwachsen" kann.

    Denn unabhängig von den Unterschieden in der Natur und Systematik der einzelnen Ansprüche (Besoldung auf der einen und ergänzende Fürsorgeleistungen auf der anderen Seite), gehen beide Ansprüche zurück auf die im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommende Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Artikel 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 26. April 1991 - 10 B 4.91 - juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 10 B 4.91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18
    Denn unabhängig von den Unterschieden in der Natur und Systematik der einzelnen Ansprüche (Besoldung auf der einen und ergänzende Fürsorgeleistungen auf der anderen Seite), gehen beide Ansprüche zurück auf die im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommende Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Artikel 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 26. April 1991 - 10 B 4.91 - juris, Rn. 29).
  • VG Köln, 20.12.2017 - 23 K 7270/15
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18
    Diesen Ansatz würden auch die Entscheidungen des en Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2015 (Az. 10 A 10121/14.OVG) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Dezember 2017 (Az. 23 K 7270/15) verfolgen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17

    Auswirkungen der Erhöhung der Obergrenzen bei der Berechnung der Höhe des

    Es kommt für die Höhe des Anspruchs auf Trennungsübernachtungsgeld gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 TGV nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags, sondern auf den für den jeweiligen Abrechnungszeitraum festgelegten Höchstbetrag an (zutreffend ein "Hineinwachsen" bejahend OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 34 ff.; VG Berlin, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.; a.A. OVG RhPf, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 10 A 10121/14.OVG -, S. 2 ff. EA, uv.; VG Koblenz, Urteil vom 9. Januar 2014 - 1 K 657/13.KO -, S. 5 ff. EA, uv.; VG Köln, Urteil vom 6. Juni 2018 - 23 K 5781/17 -, S. 6 EA, uv.; VG Schwerin, Urteil vom 5. April 2017 - 1 A 1082/14 -, S. 6 EA, uv.; wohl auch VG München, Urteil vom 18. Februar 2016 - M 17 K 15.2928 -, juris Rn. 28).

    Die Trennungsgeldverordnung enthält keine Anhaltspunkte, die - jenseits dieses Grundsatzes - darauf hinzudeuten vermögen, dass bei der Bestimmung des Trennungsübernachtungsgelds auf die von der Beklagten festgelegten Höchstbeträge der notwendigen Kosten für eine angemessene Unterkunft im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses - einem "Einfrieren" des entsprechenden Betrags gleich - abzustellen wäre (vgl. OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 35).

    Für eine andere, etwa auf den Monat der Anmietung abstellende Sichtweise bedürfte es daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (so zu alledem bereits OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 36).

    Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht, dass die hier vertretene Sichtweise, nach der die Höhe des Trennungsübernachtungsgeldanspruchs entsprechend der Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum zu bestimmen ist (s. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 - juris, Rn. 10) mit der Konsequenz, dass auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen ist, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 (- BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 16) gestützt wird (ebenso OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 37 f.; VG Berlin, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.), auch wenn sich die Entscheidung nicht ausdrücklich auf Trennungsübernachtungsgeld, sondern auf einen zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschuss bezieht.

    Denn unabhängig von den - in der Berufungsbegründung der Beklagten ausführlich herausgearbeiteten - Unterschieden in der Natur und der Systematik der hier und in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behandelten Anspruchsgrundlagen lassen sich beide Ansprüche aus der im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommenden Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Art. 33 Abs. 5 GG ableiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 10 B 4.91 -, juris Rn. 29; im Anschluss daran wie hier bereits OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 38).

    Allein aus der Tatsache, dass sich dieses individuelle Mehrkosten-Risiko durch die Möglichkeit eines Hineinwachsens in einen angehobenen Höchstbetrag auf lange Sicht reduzieren könnte, kann nicht auf einen Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit geschlossen werden (so überzeugend OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 39).

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